Samstag, 27.04.2024



Ein in mehreren Hinsichten sehr bemerkenswerter Beschluss der Richterin Gabriele Wefers am Amtsgericht Viersen: Sie beschließt "nur" die Durchsuchung des Anwesens Margeritenweg 18, obwohl sie in der BEGRÜNDUNG dann erklärt, die Ingewahrsamnahme der Bewohnerin sei unerlässlich und bedürfe einer sofortigen Entscheidung!

Wenn das so klar gewesen sein sollte - warum hat die Richterin Gabriele Wefers die Verhaftung dann nicht selbst beschlossen?

Auf der kurzen Seite 2 kommt es dann zu unglaublichen Äußerungen, die an GESTAPO-(Un-)Recht erinnern!



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