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10. 12. 2012

Bemerkenswerte Worte eines Richters i.R / Fall Gustl Mollath

Wer die folgenden Worte liest:

"Die Organisierte Kriminalität der bayerischen Staatsanwaltschaft besteht darin, dass die Staatsanwaltschaft Straftaten nicht verfolgt, die es gibt (§ 258 a StGB), und Straftaten verfolgt, die es nicht gibt, die nur vorgetäuscht sind (§§ 344, 345 StGB)."

könnte geneigt sein zu denken oder zu sagen: "Na ja, da hat der Anarchist Winfried Sobottka mal wieder Gift und Galle gespuckt."

Und meine permanenten Rufmörder im Internet würden dann sagen: "Wahnvorstellungen eines wahnhaft Kranken!"

Ich muss allerdings sagen, ich hätte das so gar nicht gesagt oder geschrieben, was ich soeben zitiert habe. Ich hätte nämlich anstatt "bayerischen" "deutschen" geschrieben. Ich war es also nicht!

Es war ein Richter im Ruhestand, der sehr (sic!) bemerkenswerte Aussagen gemacht hat, und zwar per eidesstattlicher Versicherung gegenüber dem Bayerischen Landtag, und zwar schon im März 2010, konkret bezogen auf den Fall Gustl Mollath.

Das sollte sich wirklich jeder einmal in aller Ruhe ansehen:

Eidesstattliche Versicherung Rudolf Heindl (Richter i.R.)

Diese Worte haben, weil in Teilen weitaus konkreter und klarer, eher noch  mehr Aufmerksamkeit verdient als die Worte des Richters i.R. Frank Fahsel, allerdings liegen beide auf der selben Linie...

Es ist schon sehr beachtlich, was die Mollath-Welle so alles nach oben spült; ich schaffe es derzeit kaum, alles einigermaßen zu sortieren...

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka