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Bereits der Umstand, dass Philip überhaupt am Hause der Ostrowski (Tatort) erschienen und dort von Nadine eingelassen worden sein soll, kann nur äußerst unglaubhaft erklärt werden.

Dem Landgericht Hagen scheint jeder Unsinn recht gewesen zu sein, solange er zur Schuld des Philip zu passen schien.


   
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Tatsache Nr. 41: Zwei oder drei Jahre vor dem Mord an Nadine Ostrowski will Philip mit ihr unter Vortäuschung, er sei auch ein Mädchen, einen Chat-Kontakt aufgenommen haben. Wie im Laufe der Jahre mit hunderten von Mädchen:     Beleg     (Bereits dieses Verhalten spricht dafür, dass Philip seinen Chat-Partnerinnen keine besondere Bedeutung beimaß - es scheint für ihn eine Art Sport gewesen zu sein, wobei es ihm nicht so sehr darauf ankam, mit wem er chattete)

Weiterhin erklärt Philip, er habe aber kein sexuelles Interesse an Nadine oder überhaupt an jüngeren Mädchen gehabt. Das ist grundsätzlich glaubhaft - denn wenn er ein besonderes Interesse an Nadine gehabt hätte, dann hätte er es in der Zeit von 2003/2004 bis August 2006 sicherlich geschafft, sie zumindest oberflächlich kennen zu lernen. Schließlich besuchten sie die selbe Schule und wohnten im selben "Dorf".


Tatsache Nr. 42: Spontan habe er sich entschlossen, die Straße "Am Kühlen Grunde" entlang zu fahren, weil sie reizvolle Kurven böte, spontan sei ihm eingefallen, dass er aus einem Chat erfahren habe, dass heute ein Spieleabend bei Nadine Ostrowski laufe...
















Tatsache Nr. 43: Aus purer Langeweile sei ihm dann die Idee gekommen, etwa um Mitternacht bei den Ostrowski anzuschellen. Er habe sich dabei keine Gedanken gemacht, was geschehen würde, wenn man ihm öffne (Um Mitternacht aus purer Langeweile bei Leuten anschellen, mit denen man nicht bekannt ist, und sich vorher keine Gedanken machen, was passiert, wenn sie öffnen?). Er habe auch keine Erwartungen gehabt (Warum wollte er dann überhaupt anschellen, wenn er davon nichts erwartete?).

Er habe geglaubt, der Spieleabend laufe noch. (Das hätte bedeutet, dass er sechs Mädchen, die zwar wussten, wer er war, aber nicht einmal oberflächliche Bekanntschaft mit ihm pflegten, hätte erklären müssen, was er um Mitternacht bei Nadine wolle, mit der er bis dahin nichts zu tun hatte. Und darüber soll er nicht nachgedacht haben?).

Hätten die Eltern ihm geöffnet, dann hätte er sagen wollen, dass er sich verfahren habe (Er hatte zwar keine Bekanntschaft mit den Ostrowski, aber man kannte sich gegenseitig, wie es in Dörfern so üblich ist. Das heißt, die Ostrowski wussten, dass er in Wetter-Wengern lebte. Und denen hatte er ggf. erzählen wollen, er habe sich in Wetter-Wengern verfahren und habe deshalb um Mitternacht bei ihnen anschellen müssen?).

Für den Fall, dass Nadine ihm mit Ablehnung begegnet wäre, hätte er sich auch eine Ausrede einfallen lassen (Nur, was er ihr überhaupt sagen wollte, falls sie öffnete, welchen Grund sein Erscheinen habe - das hatte er sich offenbar nicht einfallen lassen!).





Tatsache Nr. 44: Er habe noch nie vorher bei ihm nahezu unbekannten Leuten ohne konkreten Anlass geschellt, diese Verhaltensweise sei für ihn unüblich (Diese Verhaltensweise ist wohl für alle unüblich, denn erstens ist sie völlig unsinnig, zweitens mit der Gefahr einer peinlichen Abfuhr verbunden, erst recht dann, wenn man solches mitten in der Nacht tut!).


Tatsache Nr. 44: Obwohl die 15-jährige Nadine Ostrowski ängstlich war, wenn sie nach Einbruch der Dunkelheit allein zuhause gewesen sei, siehe     Beleg    , und obwohl sie selbst bereits im Nachthemd gewesen sein soll, soll sie den 19-jährigen Philip Jaworowski, mit dem sie keine Bekanntschaft pflegte, um Mitternacht einfach so ins Haus gebeten haben, als er bei ihr geschellt habe, ohne einen anderen Grund als Langeweile gehabt zu haben...

Und kaum, dass Philip eingetreten gewesen sei, soll er sofort das getan haben, was er jahrelang trotz hunderter von Chatkontakten unter falscher Flagge stets sorgfältig vermieden hatte, nämlich einen Hinweis zu geben, aufgrund dessen er sich entlarvte. Darauf angesprochen, soll er dann sofort die Selbstentlarvung perfekt gemacht haben!

























Tatsache Nr. 45: Dass er sich, s.o., entgegen seinen jahrelangen sorgfältig gepflegten Gewohnheiten plötzlich gegenüber einer Chatbekanntschaft als jemand outete, der unter Vorspiegelung weiblichen Geschlechtes mit ihr gechattet habe, wir damit erklärt, dass er zuvor ja auch schon eine andere sonst feste und plausible Gewohnheit gebrochen gehabt habe, nämlich, niemals ohne Grund bei fremden Leuten anzuschellen. Eine unglaubliche Ungewöhnlichkeit erklärt die nächste...

Und dann die Krönung: Einen Rufschaden habe er ja nicht mehr zu befürchten gehabt... Motto: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert...



Tatsache Nr. 46: Aufgrund einer Situation, in der Nadine Ostrowski sich zurecht empört haben soll, soll Philip, der niemals wegen Gewalttätigkeit aufgefallen war, ihr mit einer schweren Taschenlampe wuchtig auf den Kopf geschlagen haben - wobei er von einem Schlag redet, während Nadine mindestens 3 Schlagwunden an praktisch der selben Stelle hatte     Beleg    .

Dass er nur von einem Schlag sprach, ersparte es ihm allerdings zu erklären, wie er es ohne Gegenwehr der Nadine geschafft haben könne, mindestens 3 Mal die selbe Stelle am Kopf zu treffen.

Im Urteil liest es sich, als sei es die größte Selbstverständlichkeit der Welt, einem 15-jährigen Mädchen eine schwere Stahltaschenlampe mit Wucht aufr den Kopf zu schlagen. Leute, die Philip kannten, trauten ihm so etwas jedenfalls nicht zu     Beleg    .







Vors. Richter am Landgericht Hagen Dr. Frank Schreiber als Vorsitzender, Richter am Landgericht Marcus Teich Richter am Landgericht Dr.Christian Voigt als beisitzende Richter, Sekretärin Margarete Dodt, Hagen, Verwaltungsangestellter Kristof Schumann, Hagen, als Schöffen, Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer Staatsanwalt Klaus Knierim, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund, Rechtsanwalt Rudolf Esders, Dortmund, als Verteidiger

   Ein Teil der Namen der Hauptverantwortlichen für eines der  
   ungeheuerlichsten Strafverfahren in der Geschichte der BRD  
   ist links nachlesbar.