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"Auffällig war allerdings das anfangs (seit Ausset- zung des Umgangs mit dem Vater)
jedoch häufige und mit zunehmender Zeit abnehmende ungewöhn- liche sexualisierte Ver- halten. Damit meine ich das sehr häufige Anfassen
des Genitals,aber auch masturbations- bzw. kopulationsahnliche Bewegungen im Liegen z. Bsp.
auf einer Couch oder auf dem Fußboden.
Ungewöhnlich fanden wir auch, dass Aaron immer mal wieder ohne erkennbare Anzeichen Stuhlabgang hatte
oder bei der Toilettenbenutzung immer allein sein wollte, obwohl er zum
damaligen Zeitpunkt noch nicht alles allein konnte (Po säubern). Erst nach einiger Zeit des
Vertrauensaufbaus „durfte Oma helfen"."
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Wie ignorant können Richterin Annika Höne und Richter Sebastian Höhn eigentlich sein?
Bemerkenswerte Aussage eines Justizamtsrats, verheiratet mit der Großmutter mütterlicherseits des Aaron
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