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Es wurden lediglich "Blutschuppen" gefunden, die jeder jederzeit verstreuen kann, wenn er getrocknetes Opferblut besitzt. Spuren von frisch in Fasern eingedrungenes oder auf Gegenstände geschleudertes Blut wurden nicht gefunden.
Es sieht nach Manipulation aus.



  
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Punkt 1: Zu den im Urteil aufgezählten Mordindizien gehören auch Blutschuppen, die man im Auto des Philip Jaworowski gefunden haben will und die dem Mordopfer Nadine Ostrowski zuzuordnen seien. Blutschuppen sind kleinste Teile getrockneten Blutes, das sich vor der Trocknung nicht mit Fasern oder ähnlichem verbunden hat. Das bedeutet, dass jeder, der getrocknetes Blut von einer Person besitzt, zu jedem beliebigen Zeitpunkt Blutschuppen verstreuen kann, die dieser Person zugeordnet werden.

Damit sind Blutschuppen objektiv ideal dafür geeignet, für eine irreführende Gestaltung von Indizien zu sorgen, wenn man die Möglichkeit hat, Blutschuppen dort zu streuen, wo ihr Auffinden die Person belastet, die man belasten will.


           
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Punkt 2: Blutschuppen können nur lose auf einem Untergrund liegen, wie Papierschnippsel. Anders bei flüssigem (oder mittels Wasser wieder verflüssigtem...) Blut: Dieses dringt bei Kontakt mit festen Stoffen (Autopolster, Teppiche usw.) in diese Stoffe ein bzw. haftet nach Trocknung fest auf glatten Oberflächen (Glas, Armaturenbrett z.B.).

Auch im Jahre 2006, als der Mord an Nadine Ostrowski geschah, war die links im Bild veranschaulichte Luminol-Methode zum Sichtbarmachen selbst mikroskopisch kleiner Blutspuren bekannt und kriminalistischer Standard.

Ebenfalls war es schon kriminalistischer Standard, selbst winzigste DNA-Spuren, ggf. unter Vorschaltung einer PCR     KLICK!    zu vervielfältigen und damit auswertbar zu machen.

  
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Punkt 3: Nach Darstellungen im Strafurteil sah das Gäste-WC aus wie ein Schlachthaus, Blut sei bis zu einer Höhe von 1,60 m gespritzt. Es ist kaum an- zunehmen, dass Philip ohne Schutz- maßnahmen so hätte "metzeln" können, ohne dass Blut auf seine Kleidung gespritzt wäre. Für ein überlegtes Vorgehen, das ihn während der Stiche sicher vor Blutspritzern geschützt hätte, hätte Philip, wäre er der Mörder, aber keine Zeit gehabt, denn ihm wäre ein maximales Zeitfenster von nur 31 Minuten am Tatort geblieben    Beleg    .

Entsprechend wären seine Kleidung, seine Hände usw. zwangsläufig mit Blut bespritzt worden.

Da die Stichverletzungen der Nadine diejenigen Verletzungen waren, die ihr zeit- lich zuletzt zugefügt wurden     Beleg     , hätte Philip, wäre er der Mörder, im Rahmen seines äußerst knappen Zeitfensters    Beleg     auch keine Zeit dafür gehabt, das Trocknen des auf seine Kleidung und ihn gespritzten Blutes abzuwarten.

Entsprechend hätte seine Kleidung den Innenraum seines Autos mit noch nicht getrocknetem Blut kontaminieren müs- sen, das zumindest in Form von Mikrospuren in die Polster des Fahrer- sitzes und den Teppich im Fußraum eingedrungen, auf das Armaturenbrett geschleudert worden wäre u.ä.    
Wohlgemerkt: Es hätten nicht einmal sichtbare Bluttropfen eindringen müssen, es hätten für das Auge unsichtbare kleinste Schleuder- oder Kontaktspuren ausgereicht, um im Rahmen einer Luminol-Untersuchung     KLICK!     ausfindig gemacht und anschließend mit DNA-Tests ausgewertet zu werden.

Doch von solchen Spuren ist weder im Strafurteil noch anderswo die Rede, sie hat es demnach nicht gegeben. Gegeben hat es nur Blutschuppen im Auto, die jede und jeder, die auch nur ein einziges Mal die Gelegenheit gehabt hatten, Blutschuppen in Philips Auto zu verstreuen, dort verstreut haben können.







Vors. Richter am Landgericht Hagen Dr. Frank Schreiber als Vorsitzender, Richter am Landgericht Marcus Teich Richter am Landgericht Dr.Christian Voigt als beisitzende Richter, Sekretärin Margarete Dodt, Hagen, Verwaltungsangestellter Kristof Schumann, Hagen, als Schöffen, Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer Staatsanwalt Klaus Knierim, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund, Rechtsanwalt Rudolf Esders, Dortmund, als Verteidiger

   Ein Teil der Namen der Hauptverantwortlichen für eines der  
   ungeheuerlichsten Strafverfahren in der Geschichte der BRD  
   ist links nachlesbar.