Punkt 3:
Nach Darstellungen im Strafurteil
sah das Gäste-WC aus wie ein Schlachthaus, Blut sei bis zu einer Höhe von 1,60 m gespritzt. Es ist kaum an- zunehmen, dass Philip ohne Schutz- maßnahmen so hätte "metzeln" können, ohne dass Blut auf seine
Kleidung gespritzt wäre. Für ein überlegtes Vorgehen, das ihn während der Stiche sicher vor Blutspritzern geschützt hätte, hätte Philip, wäre er der Mörder, aber keine Zeit gehabt, denn ihm wäre ein maximales Zeitfenster von nur 31 Minuten am Tatort geblieben
Beleg .
Entsprechend wären seine Kleidung, seine Hände usw. zwangsläufig mit Blut bespritzt worden.
Da die Stichverletzungen der Nadine diejenigen Verletzungen waren, die ihr zeit- lich zuletzt zugefügt wurden
Beleg , hätte Philip, wäre er der Mörder, im Rahmen seines äußerst knappen Zeitfensters
Beleg auch keine Zeit dafür gehabt, das Trocknen des auf seine Kleidung und ihn gespritzten Blutes abzuwarten.
Entsprechend hätte seine Kleidung den Innenraum seines Autos mit noch nicht getrocknetem Blut kontaminieren müs- sen, das zumindest in Form von Mikrospuren in die Polster des Fahrer- sitzes und den Teppich im Fußraum eingedrungen, auf das Armaturenbrett geschleudert worden wäre u.ä. Wohlgemerkt: Es hätten nicht einmal sichtbare
Bluttropfen eindringen müssen, es hätten für das Auge unsichtbare kleinste Schleuder- oder Kontaktspuren ausgereicht, um
im Rahmen einer Luminol-Untersuchung
KLICK! ausfindig gemacht und anschließend mit DNA-Tests ausgewertet zu werden.
Doch von solchen Spuren ist weder im Strafurteil noch anderswo die Rede, sie hat es demnach nicht gegeben. Gegeben hat es nur Blutschuppen im Auto, die jede und jeder, die auch nur ein einziges Mal die Gelegenheit gehabt hatten, Blutschuppen in Philips Auto zu verstreuen, dort verstreut haben können.