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Grundlegende Tatsachen betreffend das Belastungsindiz "Geständnis"
gegen Philip Jaworowski
im Prozess wegen Mordes an Nadine Ostrowski

Ein abgelegtes Geständnis gilt grundsätzlich als Beweis der Täterschaft, doch natürlich kommt es auch - aus verschiedenen Gründen - immer wieder einmal zu falschen Geständnissen. Wenn man nicht an Zauberei oder Wunder glauben will,
dann hat Philip Jaworowski ein falsches Geständnis abgelegt.

Zumindest einer der Gründe dafür ist auch nachweisbar: Man ging aufgrund diverser Mordindizien felsenfest von Philips Täterschaft aus, und sagte ihm, dass er nur im Falle eines Geständnisses mit einer Jugendstrafe rechnen könne (höchstens 10 Jahre Haft), andernfalls aber nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden würde (lebenslänglich für Mord, womöglich plus anschließender Sicherungsverwahrung).



 

 

Das erzwungene Märchengeständnis



Die nachweislichen Tatsachen

Das "Geständnis" des Angeklagten hat den Namen "Geständnis" nicht verdient:

1. Das "Geständnis" erklärt nicht glaubhaft, warum und wie er überhaupt an den Tatort gelangt sein will.
Kurz gefasst sieht seine Erklärung so aus: Obwohl er kein Interesse an Nadine Ostrowski gehabt habe und sie ihm samt ihrer Familie im Grunde fremd gewesen sei, habe er gegen Mitternacht aus Langeweile den Entschluss gefasst, sie zu besuchen. Das vor dem Hintergrund, dass Philip niemals zuvor in seinem Leben auf den Gedanken gekommen sei, ohne konkreten Anlass bei ihm fremden Leuten zu schellen, und vermutlich erst recht nicht mitten in der Nacht.

Ebenfalls erscheint es weit hergeholt, dass Nadine, die ängstlich, allein zu Hause und bereits im Nachthemd gewesen sei, den ihr fremden Philip gegen Mitternacht komplikationslos eingelassen hätte, was Philip ebenfalls behauptet.

Die vollständige Darlegung der Unglaublichkeiten, die dazu geführt haben sollen, dass Philip schließlich gegen Mitternacht allein mit Nadine im Hause der Ostrowski gewesen sein soll, ist mit Belegen einsehbar:     KLICK!    

2. Das "Geständnis" erklärt nicht glaubhaft, warum und wie es dazu gekommen sein soll, dass Philip der Nadine mindestens dreimal mit wuchtigen Schlägen mittels einer schweren Stahltaschenlampe auf die selbe Stelle an den Kopf geschlagen haben soll, was das Gericht als Motiv für einen dann folgenden Verdeckungsmord wertet.

Kurz gefasst sieht seine Erklärung so aus: Von Nadine in die Wohnung eingelassen, habe er ihr eröffnet, längere Zeit mit ihr unter Vorspiegelung weiblicher Identität, konkret unter dem Namen "Summerbabe", gechattet zu haben, was deshalb unglaubhaft erscheint, weil Philip über Jahre hunderte von Chatkontakten nach genau diesem Maßstab geführt hatte, aber niemals daran gedacht hatte, sich gegenüber einer seiner Chat-Partnerinnen zu outen.     Beleg    

Darüber soll Nadine sich sehr aufgeregt haben, deshalb soll Philip ihr dann mit kaum noch zu überbietender Brutalität mehrfach die Stahltaschenlampe an den Kopf geschlagen haben, bis zum Riss der Kopfschwarte. Das ist deshalb unglaubhaft, weil es weder im Vorleben des Philip noch unter seinen Computer-Inhalten auch nur den kleinsten Hinweis darauf gab, dass er zur Gewalt neige, Gewaltphantasien hege, Gewaltanwendung als Konfliktlösungsmittel betrachte oder irgendetwas in der Art.     Beleg     Alterskollegen, die Philip gut gekannt hatten, hätten Eide geschworen, dass Philip zu "so etwas" nicht fähig sei.     Beleg    

3. Philip erklärt aber auch nicht, wie er es geschafft haben will, mindestens 3 Mal die selbe Stelle am Kopf der Nadine zu treffen, aber keine andere, und auch nicht, warum Nadine keine Spuren von Abwehrverletzungen zeigte. In seinem "Geständnis" sprach Philip nur davon, Nadine mit der Taschenlampe geschlagen zu haben. Das ist eindeutig gelogen:Setzt man die jedem Menschen innewohnenden Abwehrinstinkte auch bei Nadine voraus, dann ist es praktisch ausgeschlossen, dass sie sich ohne jede Gegenwehr/Schutzhaltung/Ausweichen/Fluchtversuch mindestens dreimal nacheinander auf die selbe zudem sehr schmerzempfindliche Stelle am Oberkopf hätte schlagen lassen, wenn man davon ausgeht, dass sie nicht gefesselt war oder festgehalten wurde. Näheres und Belege dazu:    KLICK!    

4. Weiterhin besteht das "Geständnis" des Philip hinsichtlich der Gewaltanwendungen einschließlich der Mordtaten überwiegend aus "Erinnerungslücken" und ansonsten aus Falschdarstellungen, die auch nach Ansicht von Gericht und Rechtsmediziner nicht zur Spurenlage passen.     Beleg    

5. Warum zwei Drosselkabel im Spiele waren, konnte Philip nicht erklären, auch nicht, warum er eine Taschenlampe zum Haus der Ostrowski mitgenommen haben wollte.     Beleg     Und Prozessbeobachtern fiel am Ende des Prozesses auf, dass er weder eine Antwort darauf gegeben hatte, wie er die Tat begangen habe, noch darauf, warum er sie begangen habe.     Beleg    

Bis hierher bleibt festzuhalten, dass von einem "Geständnis" keine Rede sein kann, denn nichts wurde wirklich plausibel erklärt, vieles wurde nicht einmal unplausibel erklärt. Dabei ist sicher, dass Philip einige Dinge nicht plausibel erklären konnte, z.B., wie er es geschafft haben wollte, der Nadine mindestens drei schwere Kopfverletzungen an der selben Stelle zugefügt zu haben, ohne, dass Abwehrverletzungen erkennbar waren. Das "Geständnis" muss demnach insgesamt falsch sein, denn ihm Unmögliches kann Philip nicht getan haben. Das wiederum erklärt dann auch "Erinnerungslücken", denn an etwas, was man nicht getan oder miterlebt hat, kann man sich auch nicht erinnern.

In diesem Zusammenhang sind zwei Punkte interessant: Philip bestritt die Tat bis zum Beginn der Hauptverhandlung, legte dann am ersten Prozesstag sein "Geständnis" ab.     Beleg     Warum er dann "gestand", ergibt sich zum Teil aus Schilderungen der Prozessbeobachtung: Ihm war angedroht, nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt zu werden, falls er nicht oder nicht gut genug gestehe.      Beleg     Da niemand, auch Philips Verteidiger nicht, Zweifel an den Indizien und damit an Philips Täterschaft äußerte, dürfte Philip sich wohl gesagt haben: "Lieber unschuldig zu zehn Jahren Jugendhaft verurteilt werden, als unschuldig zu lebenslänglich." Immerhin hatten die Indizien auch einen ehemaligen Freund überzeugt, der dem Philip eine solche Tat absolut nicht zugetraut hatte.      Beleg    

Tatsache ist, dass Philips Aussagen im Prozessverlauf belegen, dass er sich Mühe gab, jeweils so zu "gestehen", dass es zu dem passte, was die Tatsachenlage zu sein schien, wobei er sich anpasste, wenn vom Gericht gehandelte "Tatsachenlagen" sich änderten. Belegt ist das im Falle des "doppelten Drosselkabels": Solange alle davon ausgingen, dass das unter der Leiche gefundene Kabelreststück mit TAE-Stecker und das hinter seinem Schrank gefundene Kabel ursprünglich eins gewesen seien, sagte er, dass Kabelstück unter der Leiche müsse ihm beim Drosseln abgerissen sein. Als aber feststand, dass es sich um ursprünglich zwei verschiedene Kabel gehandelt hatte, behauptete er, von dem bei ihm gefundenen Kabel den TAE-Stecker zu Hause abgeschnitten zu haben:      Beleg     Das ist das Verhalten einer Person, die selbst nichts weiß, sich aber gezwungen fühlt, ihr gegenüber behauptete Tatsachen zu erklären.







Vors. Richter am Landgericht Hagen Dr. Frank Schreiber als Vorsitzender, Richter am Landgericht Marcus Teich Richter am Landgericht Dr.Christian Voigt als beisitzende Richter, Sekretärin Margarete Dodt, Hagen, Verwaltungsangestellter Kristof Schumann, Hagen, als Schöffen, Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer Staatsanwalt Klaus Knierim, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund, Rechtsanwalt Rudolf Esders, Dortmund, als Verteidiger

   Ein Teil der Namen der Hauptverantwortlichen für eines der  
   ungeheuerlichsten Strafverfahren in der Geschichte der BRD  
   ist links nachlesbar.