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Grundlegende Tatsachen betreffend das Belastungsindiz "DNA-Spuren am Lichtschalter"
gegen Philip Jaworowski
im Prozess wegen Mordes an Nadine Ostrowski

Wenn es ein Mordindiz gibt,
dessen Wertung als Mordindiz im Widerspruch zu feststehenden Tatsachen steht, dann muss etwas faul sein.


Und wenn Richter ein solches "Mordindiz" dennoch als Mordindiz werten, dann muss etwas oberfaul sein.


 

   

Das Wunder des Lichtschalters. Ein Beweismittel wird von den Richtern falsch gewürdigt.



Auf der Seite 30 des Strafurteils sind alle Indizien zusammengefasst, die das Landgericht Hagen zur Begründung der Verurteilung des Philip Jaworowski wegen Mordes aufbieten konnte:

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Abgesehen von seinem - auch nach Ansicht des Gerichtes - durch und durch verlogenen Geständnis, das zudem sehr spät und eindeutig unter dem Druck abgegeben wurde, ansonsten nach Erwachsenenstrafrecht als Mörder verurteilt zu werden, siehe insgesamt:

                                           Das Märchengeständnis               

gibt es nur ein einziges Indiz dafür, dass Philip überhaupt am unmittelbaren Tatort gewesen war, nämlich DNA-Spuren an einem Lichtschalter:

 
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Nun kann kein Zweifel daran bestehen, dass der DNA-Beweis technisch nahezu sicher ist. Doch diese beinahe-Sicherheit geht bestenfalls soweit, dass man im konkreten Falle sagen kann: "Die DNA am Lichtschalter stammt von Philipp Jaworowski."

Der sichere Schluss, dass jemand dort gewesen sein muss, wo seine DNA gefunden wird, ist hingegen nicht zulässig. So reicht z.B. ein von der Person X ausgespucktes Kaugummi oder eine von der Person X hinterlassene Zigarettenkippe, um DNA-Spuren dieser Person in einfacher Weise auf einen beliebigen Gegenstand übertragen zu können. Wie leicht DNA-Spuren übertragen werden können, zeigte sich in Deutschland in dem spektakulären Fall des "Phantoms von Heilbronn", als Kriminalpolizisten in einer größeren Anzahl völlig unterschiedlicher Straftaten DNA-Spuren einer bestimmten weiblichen Person an den Tatorten gefunden zu haben meinten. Es stellte sich letztlich heraus, dass eine Frau in der Produktion von Wattestäbchen, die bei DNA-Tests Verwendung fanden, unsauber gearbeitet hatte:

 

Weitaus schwieriger wäre es, die Fingerabdrücke einer anderen Person z.B. auf einen Lichtschalter zu übertragen, wobei die Manipulation kriminaltechnisch auch noch als solche erkannt würde, wenn sie nicht wirklich 100%-tig exakt gemacht würde.

Wie gesagt und belegt, auf einem Lichtschalter im Hausflur des Hauses, in dem der Mord an Nadine Ostrowski geschah, fand man nicht Fingerabdrücke des Philip Jaworowski, was im Grunde anzunehmen gewesen wäre, wenn er den Lichtschalter ohne Schutzmaßnahme (Handschuhe o.ä.) bedient hätte, sondern lediglich DNA-Spuren von ihm. Das bedeutet objektiv: Es könnte sein, dass er selbst diese DNA-Spur am Tatort hinterlassen hat, es könnte aber ebenso gut sein, dass er gar nicht am Tatort war, sondern seine DNA von jemand anderem auf den Lichtschalter aufgetragen wurde.

Zumindest im Rahmen ihrer Formulierung wurden die Richter dem Umstand auch gerecht, dass die DNA-Spuren am Lichtschalter lediglich ein Indiz, keineswegs ein Beweis für Philips Täterschaft waren:

 
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Doch wenn man es mit Indizien so tun hat, dann muss man sie hinterfragen und sie vor allem im gesamten Rahmen aller Umstände betrachten, darf keine voreiligen Schlüsse aus ihnen ziehen.

Und eine Betrachtung der Gesamtumstände spricht eindeutig dafür, dass man es als praktisch ausgeschlossen betrachten muss, dass Philip überhaupt am Tatort war, geschweige denn, dort die Nadine gemordet hätte:

1. Abgesehen von der DNA am Lichtschalter fand sich keine einzige Spur von Philip Jaworowski am Tatort oder an der Leiche, denn sonst wäre das im Urteil vermerkt worden. Es hätten sich aber Spuren finden lassen müssen, wenn Philip am Tatort gewesen wäre und dort gemordet hätte:

1.1. Bereits im Falle der Anwesenheit des Philip von rund einer halben Stunde am Tatort      Beleg     hätte man sogenannte "Anwesenheitspuren" von ihm finden müssen. So verliert jeder Mensch im Durchschnitt ein Haar pro Viertelstunde:      Beleg   

Hautschuppen sterben permanent ab, bilden sich wieder neu. Die abgestorbenen Hautschuppen stößt der Körper ab, der Mensch verliert sie an seine Umgebung.

Kommt es zu heftigen Bewegungen, dann ist das Absondern von DNA-Spuren praktisch unvermeidlich:

                          
                                 Bildschirmkopie der Quelle einsehen       

Philip soll Nadine mindestens 3 Mal mit einer über 1 kg schweren Stahltaschenlampe mit Wucht geschlagen haben. Dabei hätten Hautschuppen des Philip durch die Luft fliegen und in der Umgebung landen müssen. Das Selbe hätte gegolten, wenn Philip der Nadine die heftigen Stiche in Gesicht und Hals zugefügt hätte. Vor dem Hintergrund der auch im Jahre 2006 bereits beherrschten Methoden kriminalistischer Spurensicherung und -auswertung hätte man u.a. Hautschuppen des Philip finden müssen und auswerten können. Man fand aber keine.

1.2. Philip soll die Nadine in einem ca. 1 m x 1 m großen Gäste-WC von hinten gedrosselt haben, bis ihr Kehlholm brach und sie bewusstlos war. Das wäre absolut nicht möglich gewesen, ohne dass Philip Mikrospuren im Gäste-WC und an der Leiche hinterlassen hätte, siehe ausführlich dazu:

                                          Drosseln ohne Spuren?                

Man fand im Gäste-WC, wo Philip gedrosselt haben soll, und an der Leiche aber keinerlei Spuren von Philip.

1.3. Das Verletzungsbild der Leiche der Nadine spricht mit eindeutiger Klarheit dagegen, dass Nadine bewegungsfähig gewesen wäre, als ihr die Schlag- und Drosselverletzungen beigefügt wurden:

                             Schläge ohne Abwehr und Ausweichen?   

                                          Drosseln ohne Abwehr?                

Geht man davon aus, dass Philip der Mörder sei, dann hätte er sich nur knapp mehr als eine halbe Stunde am Tatort aufgehalten:

     Beleg    

Philip hätte über magische oder wenigstens über faszinierende hypnotische Fähigkeiten verfügen müssen, um Nadine in dieser halben Stunde ganz allein bewegungsunfähig zu machen, bevor er sie geschlagen und gedrosselt hätte, ohne Spuren grober Gewalt und einer Fesselung zu erzeugen.

1.4. Praktisch sicher ist es, dass der Mörder der Nadine bzw. eine an ihrer Ermordung beteiligte Person die folgenden Handlungen vorgenommen haben muss:

1.4.1. Einen Küchenschrank geöffnet haben und diesem Schrank einen Kochtopf entnommen haben muss:      Beleg   

1.4.2. Einen Wasserhahn am Tatort bedient haben muss, vermutlich sogar zweimal:      Beleg   

1.4.3. Die Tür zum Gäste-WC vom Flur aus geschlossen haben muss:      Beleg   

1.4.4. Die Haustür beim Verlassen des Hauses von innen geöffnet und dann von außen geschlossen haben muss:      Beleg   

Tatsache ist, dass weder im Gerichtsurteil noch irgendwo anders auch nur der kleinste Hinweis darauf zu finden ist, dass Spuren von Philip an der Tür des Schrankes für die Töpfe, am Wasserhahn, an der Tür zum Gäste-WC oder an der Haustür zu finden waren - obwohl er diese Gegenstände berührt haben müsste, wenn er der Mörder wäre.

Dabei kann man es ausschließen, dass solche Funde nicht in die Liste der Indizien laut Urteil aufgenommen worden wären, wenn es sie gegeben hätte.

Demgegenüber steht, dass Philip, wenn er der Täter wäre, nicht einmal Grund gehabt hätte, einen Lichtschalter im Flur zu betätigen: Sowohl das Flurlicht, als auch das Küchenlicht und das Licht im Gäste-WC müssten von Nadine eingeschaltet worden sein, wenn Philip der Täter wäre, und als Nadines Eltern zurückkamen, brannten die Lichter im Haus, hinsichtlich des Flurlichtes und des Lichtes im Gäste-WC ist das sogar ausdrücklich im Urteil nachlesbar:      Beleg    Fazit aus 1.4.: An fünf Stellen, mit denen Philipp, wäre er der Mörder, in Kontakt gekommen sein müsste (Haustür innen und außen gerechnet) waren keine Spuren von Philip zu finden, aber an einem Lichtschalter, den zu berühren er gar keinen Anlass gehabt haben konnte, hat man DNA-Spuren von ihm gefunden. Auch das spricht weniger dafür, dass Philip den Lichtschalter berührt hätte, sondern eher dafür, dass jemand anders DNA-Spuren von Philip auf den Lichtschalter aufgetragen haben dürfte.

Fazit aus den oben insgesamt behandelten Punkten: Im Hinblick auf belegte Tatsachen ist es auszuschließen, dass Philip überhaupt am Tatort gewesen war und dort gemordet hatte, weil er ansonsten eine Vielzahl weiterer auswertbarer Spuren hinterlassen hätte, aber auch, weil Nadines Leiche sonst Abwehrverletzungen hätte aufweisen müssen. Damit bleibt für die DNA-Spuren am Lichtschalter nur eine Erklärung: Sie wurden von einer anderen Person aufgetragen, um Philips Anwesenheit am Tatort und damit seine Täterschaft vorzutäuschen.






Vors. Richter am Landgericht Hagen Dr. Frank Schreiber als Vorsitzender, Richter am Landgericht Marcus Teich Richter am Landgericht Dr.Christian Voigt als beisitzende Richter, Sekretärin Margarete Dodt, Hagen, Verwaltungsangestellter Kristof Schumann, Hagen, als Schöffen, Oberstaatsanwalt Wolfgang Rahmer Staatsanwalt Klaus Knierim, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund, Rechtsanwalt Rudolf Esders, Dortmund, als Verteidiger

   Ein Teil der Namen der Hauptverantwortlichen für eines der  
   ungeheuerlichsten Strafverfahren in der Geschichte der BRD  
   ist links nachlesbar.