Kurzes Vorwort
Die Höhepunkte
Nr. 1 : Das doppelte Drosselkabel und die ungeheuerlichen Lügen des Landgerichtes Hagen
Nr. 2: "Wir haben zwar den Täter, suchen vorsichtshalber aber auch noch einen Ersatztäter!"
Nr. 3: Warum musste die Mordkommission ein kleines Zimmer zweimal durchsuchen,
um ein Küchenmesser zu finden?
Nr. 4: Das lange vorhergesagte Märchengeständnis
Nr. 5: Die unmöglichen Verletzungen
Nr. 6: Das versehentliche Geständnis der Sarah Freialdenhoven
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Kurzes Vorwort
Wir lernen es durch Fernsehen und Medien: Richter und Polizisten sind durchweg anständige Menschen, denen man blind vertrauen kann.
"Richterin" Barbara Salesch und andere Fernseh-"Richter", die Kommissare von "Tatort", "Polizeiruf 110" und so weiter - sie alle sind so,
wie man es sich nur wünschen kann. Zu solchen Richtern und Polizisten kann man absolutes Vertrauen haben, sie wünscht man sich als
Nachbarn, Freunde, Schwiegereltern, mit ihnen würde man gern in den Urlaub fahren.
Tatsächlich liefert man uns diese Serien, damit wir alle die Meinung entwickeln, Richter und Polizisten seien in Deutschland so. Man
kann das "Hirnwäsche" nennen. Wer die Realität also nicht kennt, lebt in der "Barbara Salesch"- und "Tatort"-Welt, und die Politiker bestärken uns darin,
so gut sie können, indem sie Polizei und "Rechtsstaat" immer wieder loben. Die Medien machen mit - sie unterdrücken kritische Informationen
und Lesermeinungen, verfälschen durch tendenziöse Berichterstattung, und lügen gelegentlich wie gedruckt.
Ich hatte die "Höhepunkte" ursprünglich dem Zeitablauf des Geschehens nach ordnen wollen, bin davon aber abgerückt, weil ich
es für notwendig halte, zunächst die Dinge aufzuzeigen, die besonders aussagekräftig sind. Das scheint mir notwendig zu sein, um dann
auch die Dinge erfolgreich vermitteln zu können, die sich nicht auf den ersten, sondern erst auf den tiefen zweiten Blick hin erkennen lassen.
Dipl.-Kfm-Winfried Sobottka, Lünen im August 2011
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Höhepunkt Nr. 1: Das Landgericht Hagen lügt sich wichtige Beweismittel im Mordprozess zurecht!
Im Fernsehen wird uns gezeigt, wie es sein sollte: Mit modernster Technik untersuchen Kriminaltechniker
des Bundeskriminalamtes oder eines der Landeskriminalämter alles, was als Beweismittel infrage
kommt, um der Polizei und der Justiz die Untersuchungsergebnisse auf den Tisch legen zu können.
Nun kann es natürlich vorkommen, dass sich bestimmte Fragen trotz bester Kriminaltechnik und bester Kriminaltechniker
nicht sicher oder gar nicht beantworten lassen. Doch in den Fällen, in denen die Kriminaltechniker sichere Ergebnisse
liefern können, müssen Polizei und Justiz sich natürlich an diesen Ergebnissen orientieren, sprich: Sich an die Tatsachen
halten, dürfen also nicht etwa sagen: "Die erwiesenen Tatsachen passen uns nicht, also gehen wir einfach von etwas anderem aus!"
Das Landgericht Hagen hat aber genau das in zwei entscheidenden Punkten getan. Es hat nicht auf sicheren Untersuchungsergebnissen
des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen gebaut, sondern ist einfach von etwas ganz anderem ausgegangen!
Hier geht es zu der genauen Darstellung mit besten Belegen, bitte anklicken:
Doch welche Konsequenzen hatten diese Lügen des Landgerichtes im Prozess? Die denkbar schlimmsten: Der ganze Tathergang wäre
in sich zusammengebrochen, das Hauptindiz gegen Philip Jaworowski muss vor den Hintergründen der Feststellungen des LKA-Experten
praktisch als verfälschtes Beweismittel betrachtet werden, welches irgendwer dem Angeklagten untergeschoben hatte!
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Höhepunkt Nr. 2: Die Polizei Hagen gab sehr früh einen Hinweis auf ihr Schwerstverbrechen!
Bereits ab September 2006 hatte ich vehement im Internet darauf aufmerksam gemacht, dass nur die "Besucherinnen" der Nadine Ostrowski
die Nadine gemordet haben konnten: Keine Spuren am Tatort, keine Verletzungen der Nadine außer im Kopf- und Halsbereich, also keine Spuren
irgendeiner Gegenwehr. Mit solchen Ergebnissen kann ein Einzeltäter nicht in kürzester Zeit einen Metzelmord begehen.
Aber fünf Mädchen, die als "Besucherinnen" am Tatort sind, denen das Opfer nichts Böses zutraut, die Stunden Zeit haben - sie können das mit einem Überraschungsangriff herbeiführen.
All das hatte jedem Kriminalisten natürlich klar sein müssen, und demnach ist es eben auch klar, dass die Polizei Hagen bewusst an den
Täterinnen vorbei operierte und bewusst darauf hin arbeitete, einen Unschuldigen als Mörder vorzuführen.
Offenbar machte es sie sehr nervös, dass ich diese Tatsachen behement im Netz verbreitete, wobei diesbezügliche Artikel
meinerseits auch damals schon sehr gut in den Suchmaschinen positioniert wurden - von anarchistischen Hackern, heute
überwiegend zum Anonymous-Netzwerk gehörend.
Dann kam der erste Schock für die Polizei: Man nahem den Philip Jaworowski fest, doch bekam ihn zunächst
nicht dazu, ein falsches Geständnis abzulegen, er bestritt die Tat vehement. Das hätte im Strafverfahren zu einem
Problem werden können, denn die Indizien waren zum Teil ja nachweislich faul, siehe:
Höhepunkt Nr. 1
Dann kam der zweite Schock für die Polizei Hagen: Obwohl ich sofort von anonymer Seite im Internet auf den"
Fahnungserfolg" aufmerksam gemacht worden war, blieb ich bei meiner Behauptung, die Mädchen müssten
die Nadine gemordet haben, und schrieb zudem sinngemäß: "Man wird ihm unter Druck vielleicht ein falsches
Geständnis abnötigen können, aber mit Sicherheit keines, das plausibel zu den nachweislichen Umständen passt,
denn zu den Umständen kann es gar nicht passen, dass ein Einzeltäter es gewesen sein könnte."
Und so baute die Polizei Hagen in bemerkenswerter Weise vor:
Nachdem sie am Freitag, dem 15. September 2006, über eine Pressekonferenz ihren "tollen Fahndungserfolg" erklärt
hatte, was ganz groß in den Samstagsausgaben der Zeitungen gebracht wurde, wie zum Beispiel am 16. September
2006 in der WAZ / Westdeutsche Allgemeine Zeitung:
Schob sie kurz darauf, noch am 16. September 2006 (!), eine öffentliche Erklärung nach, dass sie den Mörder der Nadine
"trotz ihres Fahndungserfolges" nun auch in anderen Kreisen suche:
Hier als Meldung vom 18. September 2006 in der WAZ:
Deutlicher hätte die Polizei Hagen es nicht mehr machen können, dass sie sich hinsichtlich des Ausgangs ihre falschen Spieles,
nämlich den Unschuldigen Philip als Mörder vorzuführen, nicht sicher war, vielmehr die Hosen voll hatte und sich ein Hintertürchen
offen lassen wollte:
Wären die Indizien, die in der Pressekonferenz vorgeführt wurden, samt und sonders echt, dann könnte an der Täterschaft
Philips allerdings kaum noch ein Zweifel bestehen - und warum hätte man dann noch einen anderen Täter suchen sollen, von
dem es am Tatort keinerlei Spuren gegeben hatte?
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Höhepunkt Nr. 3: Das spät gefundene Küchenmesser
Polizei und Staatsanwalt Hagen hatten bereits in einer Presseerklärung am 15. September 2006 erklärt, man
habe im Zimmer des Philip Jaworowski das Telefon der Ostrowskis und das dazu gehörige Kabel gefunden:
Doch ein Küchenmesser, das nach dem Mord im Hause der Ostrowskis vermisst wurde und als Tatwaffe der z.T. tödlichen
Stiche galt, blieb zunächst angeblich weiterhin verschwunden. Darüber, dass die Polizei dieses Brotmesser nach der ersten Festnahme von
Philip Jaworowski und der ersten Durchsuchung seines Zimmers noch suchte, liegt
mir die Sicherung eines Artikels vom 20. September 2006 vor:
Leider ist mir, u.a. durch eine Beschlagnahmung meines PC-Equipments im Dezember 2007, auch so manches an gesichertem
Material verloren gegangen. Ich entsinne mich aber noch an Einzelheiten der damaligen Messersuche. So verkündete die Polizei
Hagen eines Tages, sie habe nun einen konkreten Verdacht, wo das Messer zu finden sein könnte, und bezeichnete dabei
ein bestimmtes Waldstück. Da mir das faule Spiel längst klar war, reagierte ich im Internet entrüstet, unterstellte der Polizei,
sie würde das Messer dort finden, wo sie es finden wolle, und das dann noch als kriminalistische Glanzleistung verkaufen.
Einige Zeit später gab die Polizei dann bekannt, sie habe das gesuchte Küchenmesser nun bei einer zweiten Durchsuchung
von Philips Zimmer gefunden. Diese Tatsache ist im Kern dadurch belegt, dass sie das Messer am 20. September 2006, also
nach der ersten Durchsuchung von Philips Zimmer, noch suchte, siehe oben, zweitens dadurch, dass unter anderem im Gerichtsurteil
nachzulesen ist, dass das Mordmesser in Philips Zimmer gefunden worden sei:
Zusammengefasst: Bei der ersten Durchsuchung des Zimmers von Philip will man den Telefonapparat aus dem Hause
Ostrowski samt zugehörigem Kabel gefunden haben, aber erst bei einer zweiten Durchsuchung des Zimmers das womögliche
Mordmesser!
Wie kann etwas sein? Eine Mordkommission findet im Zimmer eines jungen Mannes, das dieser in der elterlichen Wohnung
hat, zwei wichtige Mordindizien, sucht aber nicht gründlich genug weiter, um auch noch ein am Tatort vermisstes Küchenmesser
zu finden, obwohl es sich doch nach späteren Meldungen dort befunden haben soll? Telefon und Kabel sollen sich übrigens hinter einem
Schrank befunden haben:
während das Messer nach meinen Erinnerungen unter einem Schrank gefunden worden sein soll - wie gesagt, im zweiten Anlauf!
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Höhepunkt Nr. 4: Das lange vorhergesagte Märchengeständnis
Bereits im November 2006 war aufgrund von veröffentlichten Einzelheiten aus verschiedenen Gründen klar gewesen,
dass der festgenommene Philip Jaworowski nicht der Täter sein konnte, dass die Besucherinnen der Nadine auch
ihre Mörderinnen gewesen sein mussten.
Da die örtlichen Behörden erkennbar gemeinsam auf falschem Kurs waren,
um es vorsichtig auszudrücken, richtete ich eine diesbezügliche Strafanzeige an die Generalbundesanwaltschaft (GBA)
, z.Hd. der damaligen Generalbundesanwältin Monika Harms. Die GBA prüfte selbst nichts, sondern tat das, was von Anfang an
fruchtlos sein musste: sie leitete die Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Hagen weiter, jene stellte das Verfahren
ein, ohne auf Sachvortrag eingegangen zu sein.
Hier sind die Texte einzusehen, Einstellungsbescheid als Scan::
Bezeichnend, dass nicht nur meine damals vorgebrachten Gründe auch nach Sichtung des Urteils halten, sondern auch, dass sich
eine in der Strafanzeige von mir gemachte Vorhersage in nicht mehr zu übertreffender Weise erfüllte. Ich hatte damals u.a.
geschrieben:
"Vor diesen Hintergründen kann es auch nicht möglich sein, dem Beschuldigten ein volles Geständnis abzupressen:
Dazu müsste er erklären, wie er die Tat begangen haben will. Da es ihm nicht möglich sein wird, das Unmögliche glaubhaft
zu erklären, wird er nicht gestehen können, selbst dann nicht, wenn er es für seine einzige Chance hielte, an der Höchststrafe
vorbeizukommen."
Und genau das ist nachweislich eingetreten:
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Höhepunkt Nr. 5: Die unmöglichen Verletzungen
Ist es möglich, einem Menschen, der weder betäubt noch gefesselt ist, mindestens dreimal nacheinander mit einer Stahltaschenlampe
und mit Wucht nahezu auf die selbe Stelle am Kopf zu schlagen? Ohne, dass er sich irgendwie wehrt, wegduckt oder flieht?
Es müsste ein Mensch sein, dem die elementaren Instinkte fehlen, sonst wäre das sicherlich nicht möglich.
Ist es möglich, eine junge Frau, die weder betäubt noch gefesselt ist, von hinten mit einem Kabel zu drosseln, ohne dass sie
versucht, sich dagegen zu wehren, z.B. die Drosselschlinge zu weiten? Ich halte das für ausgeschlossen, und konnte Angaben
über ähnliche Fälle in einer publizierten Fallsammlung eines renommierten Gerichtsmediziners finden, die ich zum Vergleich
zitiert habe.
Was der Gerichtsmediziner Dr. Eberhard Josephi laut Urteil feststellte, ist wortwörtlich von mir zitiert, zum Vergleich wird
stets die jeweilige Seite des Gerichtsurteils als Scan angeboten, und ich habe es mir erlaubt, seinen Schilderungen
eine kritische Betrachtung gegenüberzustellen. Ergebnis: Das Mordopfer muss gefesselt gewesen sein, als ihm die Schlag-
und Drosselverletzungen zugefügt wurden. Aber: Es ist im Urteil und auch in den Medienberichten nicht die Rede davon,
dass Philip die Nadine gefesselt gehabt habe (was spurenfrei z.B. mit billiger Haushaltsklarsichtfolie möglich wäre), und
es wäre auch kaum erklärbar, wie er es geschaft haben könnte, Nadine zu fesseln, bevor sie infolge des Drosselns das
Bewusstsein verlor.
Machen Sie sich Ihr eigenes Bild:
Das ist noch nicht alles: Die Schlagverletzungen sprechen für einen Rechtshänder als Täter, ebenfalls die Stichverletzungen. Philip
Jaworowski ist aber Linkshänder:
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Höhepunkt Nr. 6: Das versehentliche Geständnis der Sarah Freialdenhoven
Nachdem ich im November 2010 in den Besitz einer Kopie des Strafurteils gegen Philip Jaworowski
gekommen war, stand mir eine verbesserte Sachgrundlage zur Verfügung, die ich unverzüglich nutzte.
Auf dem Blog unter belljangler.wordpress.com veröffentlichte ich eine Vielzahl von Artikeln, die sich
mit dem Mordfall Nadine Ostrowski und der Verurteilung des Philip Jaworowski auseinandersetzten.
Im Zuge der sachlichen Auseinandersetzung mit den Fakten bestand letztlich absolut kein Zweifel mehr:
Philip musste unschuldig sein, ihm mussten also belastende Indizien untergeschoben und er musste - wie
auch immer - zu einem falschen Geständnis verleitet worden sein. Das wurde von mir auch klipp und klar
so geschrieben.
Ich staunte nicht schlecht, als ich zu einem Belljangler-Artikel über Philip plötzlich einen Kommentar
von einer Sarah Freialdenhoven erhielt, die vorgab sich für Philip zu interessieren. Der Name war mir
aus dem Strafurteil bekannt: Sie war vorübergehend Philips Sexualpartnerin gewesen.
Da sie ihre Email-Addy angegeben hatte, konnte ich Kontakt zu ihr aufnehmen. Es entwickelte sich eine
kleine Email-Korrespondenz, die nachvollziehbar nur einen Schluss zulässt: Sarah Freialdenhoven war die
Person, die Philip belastende Mordindizien untergeschoben hatte!
Hier geht es zu den Belegen und Kommentaren dazu:
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Liebe Grüße
Ihr
Winfried Sobottka
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