Startseite                   Inhaltsverzeichnis                 Höhepunkte                Zusammenfassung                 Die Opfer              
     Die Verantwortlichen              Reaktionen           Falls Sie zur vorherigen Seite zurück wollen, nutzen Sie bitte die Zurück-Taste des Browsers!


Ein Bild der Seite 30 des Strafurteils. Auf Seite 30 führt das Gericht alles auf, was aus dessen Sicht die Schuld des Philip belege.

Durch Anklicken des Bildes gelangen Sie zur Seite 30 des Urteils in lesbarer Form und können von dort aus in dem Dokument blättern.


Das Strafurteil gegen Philipp Jaworowski im Mordfall Nadine Ostrowski, Landgericht Hagen, NRW, 2007

Philip Jaworowski kann definitiv nicht der Mörder der Nadine sein!

Auf Seite 30 des Strafurteiles, links als Miniaturbild, durch dessen Anklicken man die Seite im lesbaren Format einsehen kann, führt die Strafkammer unter Vorsitz des Richters Dr. Frank Schreiber, Landgericht Hagen, alles auf, was es zur Begründung der Täterschaft des Philip Jaworowski im Falle des Mordes an der Ostrowski, Wetter-Ruhr im August 2006, zu bieten hat.

Das Landgericht Hagen zählt zur Begründung der Täterschaft des Philip Jaworowski auf:

Nr. 1: "Geständnis" des Angeklagten


Nr. 2: Fund von Tatort-Telefon und Tatort-Telefonkabel im Zimmer des Angeklagten

Nr. 3: Fund von Tatort Messer im Zimmer des Angeklagten

Nr. 4: Fund von DNA-Spuren des Angeklagten auf einem Lichtschalter am Tatort

Nr. 5: Fund von Blutschuppen, stammend vom Mordopfer, im Auto des Angeklagten

Nr. 6: Fund von Reifenspuren in Tatortnähe, die dem Auto des Angeklagten hätten zugeordnet werden können.

Zum Seitenanfang / nach oben

Nr. 1: Das Geständnis des Angeklagten

Zunächst einmal steht gegen das Geständnis, dass es unter gezielt aufgebautem Nötigungsdruck zustande gekommen ist, bewiesen im Falle des psychiatrischen Gutachters Prof. Johannes Hebebrand, dessen Nötigungshandlungen durch Presseberichte aus der Prozessbeobachtung dokumentiert sind, siehe:      Beleg    

Auch ansonsten hat Das "Geständnis" des Angeklagten den Namen "Geständnis" nicht verdient:

Bereits sein Erscheinen am Tatort kann er nicht glaubhaft erklären: Mitten in der Nacht soll er auf die Idee gekommen sein, am Hause der Familie eines ihm fremden 15-jährigen Mädchen anzuschellen, obwohl er von dem Mädchen nichts wollte. Wie selbstverständlich soll sie ihn dann hereingebeten haben, während sie bereits im Nachthemd war und, wenn allein zu Hause, als ängstlich galt.

Dann soll er etwa eine halbe Stunde lang mehrere zeitlebens feste Standpunkte über den Haufen geworfen haben. So hatte er noch niemals zuvor ohne vorzeigbaren Grund bei ihm fremden Leuten geschellt, als er es dann sogar mitten in der Nacht getan haben will. So hatte er über Jahre hunderte von Chatkontakten unter weiblichen Tarnnamen gepflegt, doch bewusst Abstand davon gehalten, sich zu outen - als er es dann gegenüber der Nadine, die ihn nicht interessierte, die ihm außerdem im Grunde fremd war, ganz spontan doch getan haben will.

Was die an Rohheit kaum noch zu überbietenden Gewalttaten angeht, so sind sie vor dem Hintergrund zu sehen, dass Philip weder im Leben noch auf seinem PC jemals irgendwelche Bezüge zur Gewalt hatte erkennen lassen. Ein guter Bekannter von ihm sagte dazu unter anderem: "Wenn er es war, dann ist es bei jedem beliebigen Menschen in meinem Umfeld möglich, dass sich plötzlich irgendwo ein Schalter umlegt und den Menschenverstand völlig ausschaltet. Ich hätte Eide geschworen, dass Philipp nicht zu sowas fähig ist."      Beleg    

Betreffend den Tatablauf waren seine Aussagen in starkem Widerspruch zur Spurenlage und zur gerichtsmedizinischen Untersuchung der Leiche, ansonsten kamen immer wieder Erinnerungslücken, wurde nichts Konkretes dargelegt.

An Stellen, an denen er im Grunde Unmögliches geschafft haben müsste, waren seine Aussagen besonders dürftig, erklärten nichts über das, worüber man sich wundern müsste: Wie hätte es sein können, dass er Nadine, obwohl sie nicht gefesselt gewesen sein soll, mindestens drei Mal mit Wucht auf die selbe Stelle am Kopf schlagen konnte? Wie konnte es sein, dass Nadine nichts zu ihrer Rettung unternahm, als er sie von hinten gedrosselt haben soll?

Warum ein zweites Drosselkabel im Spiele war, konnte er so wenig erklären, wie er alles, was ein Geständnis normalerweise erklären sollte, auch nicht erklärte: Warum es zu der Tat gekommen war, wie er die Tat begangen hatte.

Eine Zeugenaussage, die so voller entlarvter Lügen, Erinne- rungslücken und Unglaubhaftem wäre, wie das "Geständnis" des Philip Jaworowski es nachweislich war, würde jeder Rechtsanwalt mit dem Fingernagel eines kleinen Fingers vom Tisch kicken können. Dafür gibt es Hinweise (mit Beleg) dafür, dass er praktisch gezwungen wurde, falsch zu gestehen.

Die vollständige Darstellung zum Punkt "Geständnis" mit Zugang zu den Belegen:

    KLICK!    

Zum Seitenanfang / nach oben

Nr. 2: Fund von Tatort-Telefon und Tatort-Telefonkabel im Zimmer des Angeklagten

Zu den vom Gericht genannten An dieser Stelle lügen die Richter nachweislich, denn das in Philips Zimmer gefundene Telefonkabel stammte nach Untersuchungen des LKA-NRW gar nicht vom Tatort!

Auf den ersten Blick sieht es sehr überzeugend aus, dass man hinter Philips Schrank neben dem Festnetztelefon der Ostrowski ein Telefonkabel (ohne TAE-Stecker) fand, an dem Blutspuren des Mordopfers und DNA-Spuren des Philip festgestellt werden konnten.

Anders als ursprünglich angenommen, passte jenes Kabel aber nicht zu dem nicht zu einem unter der Leiche gefundenen TAE-Stecker mit Kabelrest passte, der tatächlich zum Ostrowski-Telefon gehört hatte. Es war also ein zweites "Drosselkabel" unbekannter Herkunft im Spiele, das beim Mord offenbar nicht benutzt worden war, an dem aber dennoch Blutspuren vom Mordopfer hafteten!

Eine Durchspielung aller Möglichkeiten ergibt, dass die Existenz des zweiten, bei Philip gefundenen "Drosselkabel" eindeutig dafür spricht, dass das hinter Philips Schrank gefundene Kabel mit Opferblut und Philips DNA manipuliert und dem Philip untergeschoben worden war.

Besondere Brisanz erhält dieser Punkt dadurch, dass das Landgericht Hagen zwei sichere Erkenntnisse des kriminaltechnischen Experten Thomas Minzenbach, LKA NRW, der als sachverständiger Zeuge im Prozess aufgetreten war, schlicht und einfach "umlog" bzw. verdrehte, eindeutig, um an Philips Täterschaft überhaupt festhalten zu können, denn auf Basis der von Thomas Minzenbach gelieferten Erkenntnisse hätte sich Philips Täterschaft nicht mehr plausibel begründen lassen, wohl aber, dass ihm das Mordindiz "Kabel hinter dem Schrank" untergeschoben worden war, was seine Täterschaft ausschließt.

Die vollständige Darstellung zu diesem Punkt mit Zugang zu den Belegen:

    KLICK!    

Diesem Punkt kommt Bedeutung für alle weiteren Indizien zu: Wenn dem Philip ein Mordindiz untergeschoben wurde. von einer Person, die über Blut vom Mordopfer verfügte, dann war Philip nicht der Täter, und dann müssen ihm auch die anderen Mordindizien untergeschoben worden sein. Damit reicht hinsichtlich der übrigen Mordindizien die Betrachtung, ob eine Manipulation möglich war.

Zum Seitenanfang / nach oben

Nr. 3: Fund von Tatort Messer im Zimmer des Angeklagten

Obwohl die Polizei Philips Zimmer bereits am 14. September 2006 durchsucht hatte, dabei das Ostrowski-Telefon und ein mit Opfer-Blut und Philips DNA kontaminiertes Telefonkabel hinter einem Schrank gefunden haben will,      Beleg     suchte sie das Brotmesser der Ostrowski als vermutete Tatwaffe nachweislich noch länger     Beleg         Beleg    , fand es also erst Wochen später bei einer zweiten Durchsuchung des Zimmers, und zwar unter einem Schrank.

Tatsache ist, dass Philip ab der ersten Durchsuchung seines Zimmers in U-Haft saß, mithin keine Gelegenheit mehr haben konnte, irgendetwas unter einem Schrank in seinem Zimmer zu deponieren. Mithin bleiben zwei Möglichkeiten:

1. Die Mordkommission, die am 14. September 2006 zwei als bedeutsam angesehene Mordindizien hinter einem Schrank fand, und zwar im "Jugendzimmer" eines 19-Jährigen in der elterlichen Wohnung, müsste bei der selben Untersuchung ein über 30 cm langes Brotmesser unter einem Schrank im selben Zimmer übersehen haben, und das in einem spektakulären Mordfall, der die Öffentlichkeit bewegte.

2. Das Mordindiz "Brotmesser" wurde dem Philip noch untergeschoben, als er selbst bereits in U-Haft saß.


Bemerkenswert ist allerdings, dass es noch zu einer zweiten Durchsuchung kam: Arbeitet die Mordkommission des KHK Thomas Hauck üblicherweise so schlampig, dass sie ein und das selbe Zimmer mehrfach durchsuchen muss, um alles zu finden? Oder weshalb sonst hatte man die Erwartung, dass eine zweite Durchsuchung noch etwas zutage fördern könnte? Hatte man womöglich einen Tipp bekommen?

Zum Seitenanfang / nach oben

Nr. 4: Fund von DNA-Spuren des Angeklagten auf einem Lichtschalter am Tatort

Dieser Fund ist ein klarer Beweis für die Manipulation von Mordindizien zur Falschbelastung des Philip Jaworowski: Wäre er am Tatort gewesen, hätter er dort die Dinge getan, die er getan haben soll, dann wäre es unausweichlich gewesen, dass er eine Menge an Mikrospuren hinterlassen hätte - doch man fand nirgendwo eine Spur von ihm, außer an einem Lichtschalter, den zu berühren er nicht einmal einen nachvollziehbaren Grund gehabt hatte!

Andererseits ist es keine Kunst, DNA von einer anderen Person auf Gegenstände zu übertragen. Eine von dieser Person hinterlassene Zigarettenkippe oder von ihr ausgespuckter Kaugummi reichen bereits, um nachweisbare DNA-Spuren auftragen zu können.

Zur vollständigen Darstellung mit Zugang zu Belegen:

    KLICK!    

Zum Seitenanfang / nach oben

Nr. 5: Fund von Blutschuppen, stammend vom Mordopfer, im Auto des Angeklagten

Blutschuppen sind kleine Stücke getrockneten Blutes, die jeder verstreuen kann, wenn er getrocknetes Blut hat. Hätte Philip den Mord an Nadine begangen, dann hätte er es im Rahmen der knappen Zeit kaum verhindern können, wie ein Schlachter nach der Arbeit auszusehen: Das Blut der Nadine spritze in relativ großen Mengen in alle Richtungen. Wäre Philip dann aber so in sein Auto gestiegen, dann hätte noch nicht getrocknetes Blut zumindest in kleinsten, aber nachweisbaren Spuren in Polster und Teppich eindringen müssen, Abschleuderspuren im Mikroformat hätten auf dem Armaturenbrett usw. landen müssen. Doch nichts davon: Nur Blutschuppen wurden in seinem Auto gefunden, die zu jedem beliebigen Zeitpunkt dort verstreut worden sein können.

Zur vollständigen Darstellung mit Zugang zu Belegen:

    KLICK!    

Zum Seitenanfang / nach oben

Nr. 6: Reifenspuren

Die Reifenspuren werden vom gericht nur sehr zurückhaltend und an letzter Stelle erwähnt, es fehlt jeder Hinweis darauf, ob es sich um eine Gruppenidentifikation (könnten von Philips Auto gewesen sein, aber auch von anderen Autos mit dem selben Reifentyp) oder um eine Individualidentifikation (stammen mit praktischer Sicherheit von Philips Auto) handelte.

Da die Richter im Falle eines anderen Indizes gesicherte Erkenntnisse des LKA-NRW nachweislich umlogen, muss man es ihnen wohl auch zutrauen, dass sie aus einer Gruppenidentifikation eine "Zuordnung" machten.

Tatsache ist, dass es dort, wo Philip gewendet haben soll, absolut keinen Grund zum Wenden gab, weil sich ein in beide Richtungen befahrbarer Straßenring um das Haus der Ostrowski zieht.

Zur vollständigen Darstellung mit Zugang zu Belegen:

    KLICK!    

Selbst dann, wenn die Spuren sicher auf Philips Auto weisen sollten, so würden sie den Mord nicht beweisen, sondern nur, dass er auf dem Grundstück gedreht hätte. Und dafür könnte es auch andere Erklärungen geben als die, dass er zum Morden dort gewesen wäre. Der "Spieleabend" der 6 Mädchen war sicherlich einigen Leuten bekannt. Vielleicht war Philip gebeten worden, mal dort nachzuschauen, ob dort noch etwas los sei. Tatsache ist, dass Philip um 0.03 Uhr noch SMS-Kontakt mit Nadine Kampmann gehabt hatte, mit der er um 0.42 Uhr wieder SMS-Kontakt hatte, und zwischen diesen beiden SMS-Kontakten mit Nadine Kampmann soll er Nadine Ostrowski umgebracht haben.      Beleg    



Die Opfer


Nadine Ostrowski, im Alter von 15 Jahren grausam ermordet


Philipp Jaworowski ist seit 2006 für den Mord an Nadine Ostrowski in Haft, obwohl Justiz und Polizei wissen, dass er absolut nichts mit dem Mord zu tun hat.




Ein schwarzer Anwalt:

  RA Prof. Ralf Neuhaus, Dortmund  





             Startseite                   Inhaltsverzeichnis                 Höhepunkte                Zusammenfassung                 Die Opfer              
     Die Verantwortlichen              Reaktionen           Falls Sie zur vorherigen Seite zurück wollen, nutzen Sie bitte die Zurück-Taste des Browsers!